Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Smart & Sweet Solutions — Handy Reparatur Balingen
Smart & Sweet Solutions
Inhaber: Ioan Sasu
Anhauser Str. 25
72336 Balingen
Deutschland
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reparaturdienstleistungen und den Verkauf von Ersatzteilen oder Zubehör zwischen Smart & Sweet Solutions (nachfolgend „Dienstleister") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde").
2. Vertragsschluss & Reparaturauftrag
(1) Der Kunde kann eine Reparatur vor Ort in unserer Werkstatt anfragen. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Annahme des Auftrags bestätigen oder mit der Ausführung der Reparatur beginnen.
(2) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart.
3. Abgabe & Abholung des Geräts
(1) Die Abgabe des Geräts erfolgt persönlich in unserer Werkstatt (Anhauser Str. 25, 72336 Balingen) nach vorheriger Terminvereinbarung.
(2) Nach Abschluss der Reparatur informieren wir den Kunden über die Fertigstellung. Das Gerät wird persönlich abgeholt oder nach Vereinbarung übergeben.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders ausgewiesen, sind die Preise gemäß § 19 UStG ohne Mehrwertsteuer (Kleinunternehmerregelung).
(2) Die Bezahlung erfolgt nach Fertigstellung der Reparatur per Vorkasse, bei Abholung oder über andere angebotene Zahlungsmethoden.
5. Gewährleistung / Garantie
(1) Auf durchgeführte Reparaturen und verbaute Ersatzteile gewähren wir eine Gewährleistung von 12 Monaten.
(2) Die Gewährleistung erlischt, wenn das Gerät nach der Reparatur durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß geöffnet, beschädigt oder manipuliert wird.
6. Haftung
(1) Für Datenverlust auf dem abgegebenen Gerät übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Abgabe des Geräts eine Datensicherung (Backup) durchzuführen.
(2) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Reparierte Geräte und ausgebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung in unserem Eigentum.
(2) Werden reparierte Geräte innerhalb von 3 Monaten nach Benachrichtigung über die Fertigstellung und Aufforderung zur Zahlung nicht abgeholt oder vom Kunden angenommen, behalten wir uns das Recht vor, das Gerät nach vorheriger Androhung zu verwerten oder gesetzlich zu lagern.